Rechtsprechung
   SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19045
SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09 (https://dejure.org/2012,19045)
SG Duisburg, Entscheidung vom 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09 (https://dejure.org/2012,19045)
SG Duisburg, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - S 42 (3) BK 5/09 (https://dejure.org/2012,19045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, mwN, abrufbar unter juris) ist bei dem Begriff der besonderen Härte entscheidend auf den Sinn und Zweck der Ausschlussregelung abzustellen.

    Gleiches gelte im Anwendungsbereich des SGB II BSG (Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, mwN, abrufbar unter juris).

    Unter Berücksichtigung der besonderen Zielsetzung des SGB II hat das BSG (vgl Urteil vom 6.9.2007, B 14/7 AS 28/06 R und Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, mwN, abrufbar unter juris) einen Härtefall insbesondere dann angenommen, wenn wegen einer Ausbildungssituation ein Hilfebedarf entstanden sei, der nicht durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gedeckt werden könne und deswegen begründeter Anlass für die Annahme bestehe, die vor dem Abschluss stehende Ausbildung werde nicht beendet und damit drohe das Risiko zukünftiger Erwerbslosigkeit.

    Eine weitere Ausnahme kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6.9.2007, B 14/7 AS 28/06 R und Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, mwN, abrufbar unter juris) anerkannt werden, wenn die bereits weit fortgeschrittene und bisher kontinuierlich betriebene Ausbildung auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Krankheit gefährdet ist.

    Schließlich kann ein besonderer Härtefall vorliegen, wenn nur eine nach den Vorschriften des BAföG förderungsfähige Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (BSG, Urteil vom 30.9.2008, B 4 AS 28/07 R; Urteil vom 6.9.2007, B 14/7 AS 28/06 R und Urteil vom 01.07.2009, B 4 AS 67/08 R, mwN, alle abrufbar unter juris).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    § 6a BKGG stellt - entgegen der Ansicht der Klägerin - bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens uneingeschränkt auf den Einkommensbegriff des § 11 SGB II ab (vgl BSG Urteil vom 10.05.2011, B 4 KG 1/10 R, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, mwN).

    Der mit dem Kinderzuschlag verfolgten gesetzgeberischen Zielsetzung, nämlich die Betroffenen entweder dem SGB II oder § 6a BKGG zuzuordnen, mit der Folge, dass nur ein Verwaltungsverfahren durchlaufen werden muss, liefe es zuwider, wenn die Einkommensbegriffe nach dem SGB II und nach § 6a BKGG unterschiedlich wären und unterschiedlich berechnet würden (BSG, Urteil vom 10.05.2011, aaO).

    Die Ermittlungen des anzurechnenden Einkommens folgt entgegen der Auffassung der Klägerin nach der Rechtsprechung des BSG allein aus den Vorschriften des SGB II (BSG Urteil vom 10.05.2011, B 4 KG 1/10 R, aaO).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Sie ist bereits keiner der Fallgruppen zuzuordnen, für die der Gesetzgeber den armutsfesten Ausbau des BAföG vorgesehen hat (vgl BT-Drucks 16/1410, S 24 zu Nr. 21 Buchst d; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, juris).

    c) Eine verfassungswidrige Benachteiligung von Studenten durch den Ausschluss von den Leistungen nach dem SGB II, soweit die Ausbildung grundsätzlich förderungsfähig ist, vermag das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, juris) ebenfalls nicht zu erkennen.

    Der Gesetzgeber war wegen der zwischen den genannten Gruppen bestehenden Unterschiede berechtigt, die Leistungsvoraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts unterschiedlich zu regeln (BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R, aaO).

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Der grundsätzliche Ausschluss von Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer förderungsfähigen Ausbildung beruhte bereits unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes darauf, dass die Ausbildungsförderung durch Sozialleistungen, die die Kosten des Lebensunterhalts umfassten, außerhalb des BSHG sondergesetzlich abschließend geregelt war (BVerwGE 61, 352, 356; BVerwGE 94, 224, 226 f).

    Die Ausschlussregelung sollte die Sozialhilfe mithin davon befreien, eine (versteckte) Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu sein (BVerwGE 61, 352, 358 f; 71, 12, 15 ff; 82, 125, 129; 94, 224, 226).

    Ein "besonderer" Härtefall liege erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände hinzuträten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck als übermäßig hart, dh als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen ließen (BVerwGE 94, 224).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Im Übrigen hat das BSG bereits mit Urteil vom 27.02.2008 (B 14/11b AS 55/06 R, juris dort Rz 22) ausgeführt, dass existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II nicht dazu bestimmt sind, den Empfänger in die Lage zu versetzen, Unterhaltspflichten gegenüber Dritten nachzukommen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, juris; Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 55/06 R, juris), der sich die Kammer anschließt, werden die KdU auch dann kopfanteilig aufgeteilt, wenn ein studierendes Familienmitglied die Wohnung mit nutzt, das keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 KG 2/09 R

    Kinderzuschlag - Hilfebedürftigkeit - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    b) Der zugrundezulegende Bedarf richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des SGB II (s.o. und BSG Urteil vom 07.07.2011, B 14 KG 2/09 R, juris).

    Das Gericht hat die Sprungrevision nicht zugelassen, da unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 07.07.2011 (B 14 KG 2/09 R) hierfür keine Veranlassung mehr bestand.

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Der grundsätzliche Ausschluss von Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer förderungsfähigen Ausbildung beruhte bereits unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes darauf, dass die Ausbildungsförderung durch Sozialleistungen, die die Kosten des Lebensunterhalts umfassten, außerhalb des BSHG sondergesetzlich abschließend geregelt war (BVerwGE 61, 352, 356; BVerwGE 94, 224, 226 f).

    Die Ausschlussregelung sollte die Sozialhilfe mithin davon befreien, eine (versteckte) Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu sein (BVerwGE 61, 352, 358 f; 71, 12, 15 ff; 82, 125, 129; 94, 224, 226).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, juris; Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 55/06 R, juris), der sich die Kammer anschließt, werden die KdU auch dann kopfanteilig aufgeteilt, wenn ein studierendes Familienmitglied die Wohnung mit nutzt, das keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Das Bundessozialgericht hatte selbst an der Rechtmäßigkeit der Vorgängerregelung [§ 3 Nr. 3a) bb) Alg II-V], die nur 0, 06 EUR für jeden einfachen Entfernungskilometer vorsah, keine Zweifel (vgl zB BSG, Urteil vom 01.06.2010, B 4 AS 89/09 R, abrufbar unter juris).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Auszug aus SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
    Der Gesetzgeber war nur verpflichtet die Regelleistung für die Zukunft neu festzusetzen (BVerfG Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, juris Rz 210 f; Beschluss vom 18.02.2010, 1 BvR 152308; Beschluss vom 24.03.2010, 1 BvR 395/09; BSG Urteil vom 17.16.2010, B 14 AS 17/10 R; abrufbar jeweils unter juris).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 12 KG 5/07

    Kinderzuschlag - Bedarf - "hinkende Bedarfsgemeinschaft"

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 KG 1/08 R

    Kinderzuschlag - Hilfebedürftigkeit - Mindesteinkommensgrenze - Kosten der

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Ausschluss - Leistungsberechtigter

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht